Ich biete Ihnen rechtliche Beratung, außergerichtliche Vertretung und wenn es unvermeidbar sein sollte, die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Familien- und Erbrecht.


Das Spektrum im Familienrecht geht von der Beratung vor der Eheschließung über einvernehmliche Scheidungen bis zu hoch streitigen Vermögens- und Kindschaftsangelegenheiten. 


Zu meinen Spezialisierungen zählen im Bereich der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen (Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Ehevertrag, Unternehmerehevertrag
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Hausrat und Wohnungszuweisung
  • Vaterschaftsangelegenheiten
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung
  • Zugewinn


Im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft unterstütze ich Sie in folgenden Bereichen

  • Vereinbarungen jeglicher Art
  • elterliche Sorge
  • Kindesunterhalt
  • Betreuungsunterhalt
  • Miteigentum an Immobilien


Vor dem Erbfall unterstütze ich Sie bei der Beratung, Erstellung, Prüfung und Umgestaltung folgender Verfügungen

  • Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht
  • Patientenverfügung
  • Sorgerechtsverfügung
  • Unternehmervorsorgevollmacht
  • Testament
  • Erbvertrag
  • Unternehmertestament
  • Betreuungsverfügung


Nach dem Erbfall liegen die Schwerpunkte in der Auseinandersetzung 

  • Erbengemeinschaften
  • Testamentsanfechtung
  • Erbverzicht
  • Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Erbscheinverfahren