Ich biete Ihnen rechtliche Beratung, außergerichtliche Vertretung und wenn es unvermeidbar sein sollte, die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Familien- und Erbrecht.
Das Spektrum im Familienrecht geht von der Beratung vor der Eheschließung über einvernehmliche Scheidungen bis zu hoch streitigen Vermögens- und Kindschaftsangelegenheiten.
Zu meinen Spezialisierungen zählen im Bereich der ehelichen Lebensgemeinschaft
- Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen (Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
- Ehevertrag, Unternehmerehevertrag
- Elterliche Sorge und Umgangsrecht
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Trennungsunterhalt
- Hausrat und Wohnungszuweisung
- Vaterschaftsangelegenheiten
- Versorgungsausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung
- Zugewinn
Im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft unterstütze ich Sie in folgenden Bereichen
- Vereinbarungen jeglicher Art
- elterliche Sorge
- Kindesunterhalt
- Betreuungsunterhalt
- Miteigentum an Immobilien
Vor dem Erbfall unterstütze ich Sie bei der Beratung, Erstellung, Prüfung und Umgestaltung folgender Verfügungen
- Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht
- Patientenverfügung
- Sorgerechtsverfügung
- Unternehmervorsorgevollmacht
- Testament
- Erbvertrag
- Unternehmertestament
- Betreuungsverfügung
Nach dem Erbfall liegen die Schwerpunkte in der Auseinandersetzung
- Erbengemeinschaften
- Testamentsanfechtung
- Erbverzicht
- Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Erbscheinverfahren